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Fassungsvergleich zu Überführung der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates××

Änderungen zwischen den Fassungen

Überführung der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2019 · idF BGBl. I Nr. 100/2018 § 3↗RIS↗
Bedienstete
§ 3.
Die Verträge jener Dienstnehmer/innen, die am 31. Dezember 2019 Bedienstete der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates sind, gehen mit 1. Jänner 2020 unter Beibehaltung ihrer dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Stellung auf die Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates über.
Schlagworte
Dienstnehmerin