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Fassungsvergleich zu Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 1
§ 1neu
in Kraft ab 16.01.2019 · idF BGBl. I Nr. 10/2019 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Wahlen in sämtliche Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und in die Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, können im Jahr 2019, abweichend von § 43 Abs. 2 erster Satz des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, auch von Montag bis Mittwoch einer Woche durchgeführt werden.
Schlagworte
Hochschülerinnenschaft