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Fassungsvergleich zu VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften××

Änderungen zwischen den Fassungen

VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften 1
§ 10neu
in Kraft ab 26.01.2019 · idF BGBl. II Nr. 21/2019 § 10↗RIS↗
§ 10.
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die steuerliche Entlastung von Erträgen aus der internationalen Schachtelbeteiligung, BGBl. II Nr. 295/2004, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft und ist letztmalig anzuwenden auf Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen, die vor dem 1. Jänner 2019 realisiert wurden.