Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung legt die technischen Standards für das auf Packungen von Tabakerzeugnissen, die in Verkehr gebracht werden, angebrachte fälschungssichere Sicherheitsmerkmal fest und gilt für
1. Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab 20. Mai 2019 und
2. Tabakerzeugnisse außer Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab 20. Mai 2024.