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Fassungsvergleich zu Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 43/2019 § 2↗RIS↗
§ 2.
Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.