Änderungen zwischen den Fassungen
Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden
1§ 0↗RIS↗
§ 3neu
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz, BGBl. II Nr. 576/2003, außer Kraft.