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Fassungsvergleich zu Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 43/2019 § 3↗RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz, BGBl. II Nr. 576/2003, außer Kraft.