Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
Übergangsbestimmung
§ 3.
Die Personengruppenverordnung 2014, BGBl. II Nr. 340/2013, ist weiterhin auf alle bis einschließlich für das Sommersemester 2019 gestellten Anträge auf Zulassung zu einem Studium anzuwenden.