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Fassungsvergleich zu Entschädigungs-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entschädigungs-Verordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 82/2019 § 1↗RIS↗
Gegenstand
§ 1.
Diese Verordnung regelt
1. die Höhe und die Auszahlung der Funktionsgebühr für Mitglieder der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger sowie die Dauer des Anspruches auf diese Funktionsgebühr;
2. die Höhe des Sitzungsgeldes für Mitglieder der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger und des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger.