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Fassungsvergleich zu Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 84/2019 § 1↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 1.
Die dieser Verordnung als Anlage angeschlossene Mustergeschäftsordnung gilt für die Tätigkeit der Hauptversammlungen der Sozialversicherungsträger.