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Norm
Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung
Fassungen
§ 1 Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung
BGBl
§ 1 Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung
Judikatur
§ 1 Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung
§ 1 Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung
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Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung
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Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF
BGBl. II Nr. 84/2019
§ 1↗
RIS↗
Geltungsbereich
§ 1.
Die dieser Verordnung als Anlage angeschlossene Mustergeschäftsordnung gilt für die Tätigkeit der Hauptversammlungen der Sozialversicherungsträger.