Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. II Nr. 166/2015 außer Kraft.