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Fassungsvergleich zu Art und Umfang der Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Art und Umfang der Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen 1
§ 1neu
in Kraft ab 22.05.2019 · idF BGBl. II Nr. 125/2019 § 1↗RIS↗
Gegenstand
§ 1.
Diese Verordnung regelt Art und Umfang der Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse.