Änderungen zwischen den Fassungen
Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya sowie der Verordnung (EU) Nr. 511/2014
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Vollziehung
§ 4.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betraut.