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Fassungsvergleich zu SQM-VO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schulqualitätsmanagement (SQM-VO) 1
§ 13neu
in Kraft ab 14.06.2019 · idF BGBl. II Nr. 158/2019 § 13↗RIS↗
Aufgaben im Fachstab
§ 13.
(1) Der zur Unterstützung der Leiterin oder des Leiters des Bereichs Pädagogischer Dienst eingerichtete Fachstab hat folgende Aufgaben:
1. Unterstützung in sämtlichen Planungs- und Steuerungsangelegenheiten,
2. Unterstützung bei der Umsetzung von zentralen Reform- und Entwicklungsvorgaben,
3. Unterstützung bei der Koordination der Sicherstellung und schulartenspezifischen Weiterentwicklung des differenzierten Bildungsangebots im Bundesland,
4. Unterstützung bei der Gesamtsteuerung und Zusammenschau über alle Bildungsregionen, insbesondere in den Bereichen Qualitätsmanagement sowie Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik sowie
5. Unterstützung bei der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Stakeholdern und externen Partner/innen.
(2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachstab obliegt keine Dienst- und Fachaufsicht.
Schlagworte
Planungsangelegenheit, Reformvorgabe, Dienstaufsicht, Partnerin