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Fassungsvergleich zu ÜStAkk-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Überwachungsstellenakkreditierungs-Verordnung (ÜStAkk-V) 1
§ 11neu
in Kraft ab 31.08.2019 · idF BGBl. II Nr. 264/2019 § 11↗RIS↗
Verweisungen
§ 11.
Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.