Änderungen zwischen den Fassungen
Widmung eines Anteils des Reinvermögens der Betriebskrankenkassen Mondi, voestalpine Bahnsysteme, Zeltweg und Kapfenberg (BKK-RV-VO)
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.