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Fassungsvergleich zu Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18 Abs. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18 Abs. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.2020 · idF BGBl. II Nr. 377/2019 § 6↗RIS↗
§ 6.
Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.