Änderungen zwischen den Fassungen
Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18 Abs. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994
1§ 0↗RIS↗
§ 7neu
§ 7.
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.