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Fassungsvergleich zu PD-Schulleitungs-Zulagenverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

PD-Schulleitungs-Zulagenverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.12.2019 · idF BGBl. II Nr. 389/2019 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung ist auf Schulen, die der Aufsicht des Bundes unterstehen, und auf Leitungsfunktionen an solchen Schulen anzuwenden.