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Fassungsvergleich zu ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung 1
§ 4neu
in Kraft ab 15.12.2019 · idF BGBl. II Nr. 399/2019 § 4↗RIS↗
§ 4.
Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Anordnung einer Revision und Erhebung des Gesundheitszustandes von Wildschweinen innerhalb eines durch die Afrikanische Schweinepest gefährdeten Gebietes sowie zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Hintanhaltung der Einschleppung in Hausschweinebestände, BGBl. II Nr. 167/2017, außer Kraft.