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Norm
Ergänzung der Bestimmungen über den Vermögensverfall
Fassungen
§ 3 Ergänzung der Bestimmungen über den Vermögensverfall
BGBl
§ 3 Ergänzung der Bestimmungen über den Vermögensverfall
Judikatur
§ 3 Ergänzung der Bestimmungen über den Vermögensverfall
§ 3 Ergänzung der Bestimmungen über den Vermögensverfall
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Ergänzung der Bestimmungen über den Vermögensverfall
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 3
neu
in Kraft ab 06.06.1945 · idF
BGBl. Nr. 5/1946
§ 3↗
RIS↗
§ 3.
Mit der Vollziehung diese Gesetzes ist die Provisorische Staatsregierung betraut.