Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMNT 2019××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMNT 2019 1
§ 1neu
in Kraft ab 04.01.2020 · idF BGBl. II Nr. 4/2020 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Grundsätze
§ 1.
(1) Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus bekennt sich zu einer aktiven Gleichstellungs- und Gleichbehandlungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten. Maßnahmen zur Umsetzung dieser Grundsätze sind von allen Bediensteten, insbesondere von allen Vorgesetzten, zu unterstützen. Die Umsetzung der in dieser Verordnung genannten Maßnahmen zählt zu den Dienstpflichten der dafür zuständigen Organwalterinnen und Organwalter.
(2) Die Interne Revision hat die Einhaltung des B-GlBG und der gegenständlichen Verordnung in ihren Prüfbericht aufzunehmen.
Schlagworte
Gleichstellungspolitik