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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMNT 2019××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMNT 2019 1
§ 13neu
in Kraft ab 04.01.2020 · idF BGBl. II Nr. 4/2020 § 13↗RIS↗
3. Abschnitt
Organisatorische Maßnahmen
Gender Mainstreaming
§ 13.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus haben alle von ihnen gesetzten Handlungen kontinuierlich auf ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu überprüfen, um jegliche Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung zu vermeiden. In sämtlichen Entscheidungsprozessen ist die Perspektive der Geschlechterverhältnisse einzubeziehen.