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Fassungsvergleich zu Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2021 · idF BGBl. II Nr. 370/2020 § 3↗RIS↗
§ 3.
(1) Die Verordnung BGBl. II Nr. 293/2012 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 59/2015 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(3) § 1 Abs.1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 370/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.