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Fassungsvergleich zu Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau-Ausbildungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau-Ausbildungsordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.2020 · idF BGBl. II Nr. 47/2020 § 1↗RIS↗
Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau
§ 1.
(1) Der Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Betriebslogistikkaufmann bzw. Betriebslogistikkauffrau) zu bezeichnen.