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Fassungsvergleich zu E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau-Ausbildungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau-Ausbildungsordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.2020 · idF BGBl. II Nr. 52/2020 § 1↗RIS↗
Lehrberuf E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau
§ 1.
(1) Der Lehrberuf E-Commerce-Kaufmann/Die E-Commerce-Kauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau) zu bezeichnen.