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Fassungsvergleich zu Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst××

Änderungen zwischen den Fassungen

Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst 1
§ 2neu
in Kraft ab 06.04.2020 · idF BGBl. II Nr. 131/2020 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verfügung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.