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Norm
Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst
Fassungen
§ 2 Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst
BGBl
§ 2 Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst
Judikatur
§ 2 Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst
§ 2 Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst
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Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 2
neu
in Kraft ab 06.04.2020 · idF
BGBl. II Nr. 131/2020
§ 2↗
RIS↗
§ 2.
Diese Verfügung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.