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Fassungsvergleich zu COVID-19-Risikogruppe-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

COVID-19-Risikogruppe-Verordnung 1
§ 3neu
in Kraft ab 06.05.2020 · idF BGBl. II Nr. 203/2020 § 3↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 6. Mai 2020 in Kraft. COVID-19-Risiko-Atteste können erstmals mit Wirksamkeit ab diesem Zeitpunkt ausgestellt werden.