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Fassungsvergleich zu Verschiebung der in § 2 Abs. 3 BBU-Errichtungsgesetz festgelegten Zeitpunkte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verschiebung der in § 2 Abs. 3 BBU-Errichtungsgesetz festgelegten Zeitpunkte 1
§ 1neu
in Kraft ab 15.05.2020 · idF BGBl. II Nr. 211/2020 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der in § 2 Abs. 3 Z 1 BBU-G festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2020 verschoben.