Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
Ziel der Weiterbildung
§ 2.
Ziel der Weiterbildung ist, die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements für deren Aufgaben gemäß der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend das Schulqualitätsmanagement (SQM-VO), BGBl. II Nr. 158/2019, zu qualifizieren.