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Fassungsvergleich zu Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst 1
§ 2neu
in Kraft ab 09.06.2020 · idF BGBl. II Nr. 260/2020 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.