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Norm
Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst
Fassungen
§ 2 Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst
BGBl
§ 2 Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst
Judikatur
§ 2 Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst
§ 2 Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst
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Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst
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Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 2
neu
in Kraft ab 09.06.2020 · idF
BGBl. II Nr. 260/2020
§ 2↗
RIS↗
§ 2.
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.