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Fassungsvergleich zu GGBV-lof××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gefahrgutbeförderungsverordnung land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (GGBV-lof) 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.09.2020 · idF BGBl. II Nr. 337/2020 § 4↗RIS↗
Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
§ 4.
Bei Beförderungen gemäß § 3 sowie solchen, die nicht den §§ 2 oder 3 unterliegen, sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden der gefährlichen Güter verhindern.