Änderungen zwischen den Fassungen
§ 11neu
2. Hauptstück
Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
Betroffene Tätigkeitsbereiche
§ 11.
Betroffene Tätigkeitsbereiche gemäß § 23 StrSchG 2020 sind die in Anlage 3 genannten industriellen oder gewerblichen Bereiche und Industriezweige.