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Fassungsvergleich zu IntV 2020××

Änderungen zwischen den Fassungen

Interventionsverordnung 2020 (IntV 2020) 1
§ 13neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 343/2020 § 13↗RIS↗
Maßnahmenkatalog für die Spätphase
§ 13.
Der Maßnahmenkatalog gemäß § 102 StrSchG 2020 hat die in Anlage 2 Abschnitt C angeführten Schutz- und Sanierungsmaßnahmen zu enthalten.
Schlagworte
Schutzmaßnahme