Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu IntV 2020××

Änderungen zwischen den Fassungen

Interventionsverordnung 2020 (IntV 2020) 1
§ 15neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 343/2020 § 15↗RIS↗
Maßnahmenkatalog für kontaminierte Waren und für radioaktive Altlasten
§ 15.
Der Maßnahmenkatalog gemäß § 106 Abs. 1 StrSchG 2020 hat die in Anlage 7 angeführten Schutz- und Sanierungsmaßnahmen zu enthalten.
Schlagworte
Schutzmaßnahme