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Fassungsvergleich zu VwG-PauschVgtV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte (VwG-PauschVgtV) 1
§ 2neu
in Kraft ab 08.09.2020 · idF BGBl. II Nr. 391/2020 § 2↗RIS↗
In- und Außerkrafttreten
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über die Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die Leistungen der Rechtsanwälte im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten (Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte – VwG-PauschVgtV), BGBl. II Nr. 308/2017, außer Kraft.
Schlagworte
Inkrafttreten