Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
§ 4.
Wer beabsichtigt, erstmalig einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Ruster Ausbruch DAC“ zu erlangen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Burgenland schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) mitzuteilen.