Änderungen zwischen den Fassungen
7. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
1§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Ampelphase „Gelb“
§ 1.
Für die in der Anlage A genannten Schulen wird die Anwendung des 2. Abschnitts des 2. Teils der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 angeordnet.