Änderungen zwischen den Fassungen
7. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Ampelphase „Orange“
§ 2.
Für die in der Anlage B genannten Schulen wird die Anwendung des 3. Abschnitts des 2. Teils der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 angeordnet.