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Fassungsvergleich zu MFAB-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Mittelgroße Feuerungsanlagen im Bergbau (MFAB-V) 1
§ 2neu
in Kraft ab 23.10.2020 · idF BGBl. II Nr. 454/2020 § 2↗RIS↗
Persönlicher Geltungsbereich
§ 2.
Die Bestimmungen dieser Verordnung richten sich an Bergbauberechtigte, Fremdunternehmer und Fremdunternehmerinnen sowie Personen, die in § 2 Abs. 2 MinroG genannte Tätigkeiten ausüben.