Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatliche Wirtschaftskommission beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatliche Wirtschaftskommission beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 1
§ 7neu
in Kraft ab 05.12.2020 · idF BGBl. II Nr. 543/2020 § 7↗RIS↗
§ 7.
Die Staatliche Wirtschaftskommission hat sich im Verfahren über den Einspruch von Rücksichten auf Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis leiten zu lassen.