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Fassungsvergleich zu Staatliche Wirtschaftskommission beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatliche Wirtschaftskommission beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 1
§ 9neu
in Kraft ab 05.12.2020 · idF BGBl. II Nr. 543/2020 § 9↗RIS↗
§ 9.
Sämtliche in dieser Verordnung verwendeten Funktionsbezeichnungen und personenbezogenen Ausdrücke sind geschlechtsneutral zu verstehen.