Änderungen zwischen den Fassungen
Meldeverordnung ZABIL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs
1§ 0↗RIS↗
§ 28neu
Meldegrenze
§ 28.
Die Meldung ist unabhängig von einer Wertgrenze zu legen.