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Fassungsvergleich zu SitzV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sitz-Verordnung (SitzV) 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.2021 · idF BGBl. II Nr. 579/2020 § 6↗RIS↗
Sitz des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge
§ 6.
Der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge hat seinen Sitz in Wien.