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Fassungsvergleich zu Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für jugendliche Personen.××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für jugendliche Personen. 1
§ 3neu
in Kraft ab 29.04.1948 · idF BGBl. Nr. 70/1948 § 3↗RIS↗
§ 3.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.