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Fassungsvergleich zu Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen.××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen. 1
§ 1neu
in Kraft ab 06.06.1948 · idF BGBl. Nr. 99/1948 § 1↗RIS↗
Artikel I.
§ 1.
Die im Verbotsgesetz 1947 und in sonstigen Gesetzen enthaltenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen im Sinne des § 17, Abs. (3), des Verbotsgesetzes 1947 enden mit dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes.