Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen.××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen. 1
§ 8neu
in Kraft ab 06.06.1948 · idF BGBl. Nr. 99/1948 § 8↗RIS↗
Artikel III.
§ 8.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.