Änderungen zwischen den Fassungen
Verlängerung der Dienstfreistellung wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe nach § 12k Gehaltsgesetz 1956 und § 29p Vertragsbedienstetengesetz 1948
1§ 0↗RIS↗
§ 1neu
§ 1.
Der im § 175 Abs. 101 GehG und im § 100 Abs. 93 VBG vorgesehene Endtermin 31. März 2021 wird bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 verlängert.