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Fassungsvergleich zu SeilBEV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Seilbahn Bauentwurfsverordnung (SeilBEV) 1
§ 22neu
in Kraft ab 01.07.2021 · idF BGBl. II Nr. 227/2021 § 22↗RIS↗
9. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 22.
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.