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Fassungsvergleich zu Planstellenbesetzungsverordnung 2021××

Änderungen zwischen den Fassungen

Planstellenbesetzungsverordnung 2021 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.06.2021 · idF BGBl. II Nr. 235/2021 § 4↗RIS↗
Zustimmung zu Beförderungen
§ 4.
Die Zustimmung zur Ernennung in die nächsthöhere Dienstklasse wird erteilt, wenn die in der Anlage angegebenen Voraussetzungen gemäß BDG 1979 vorliegen. Die Zustimmung gilt unter der Bedingung, dass die Beförderung mit einem 1. Jänner oder 1. Juli wirksam werden soll. Die Arbeitsplatzwertigkeit und die bisher gehandhabte Beförderungspraxis sind dabei zu berücksichtigen.