Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Planstellenbesetzungsverordnung 2021××

Änderungen zwischen den Fassungen

Planstellenbesetzungsverordnung 2021 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.06.2021 · idF BGBl. II Nr. 235/2021 § 5↗RIS↗
Beizuschließende Daten
§ 5.
Dem Antrag auf Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle sind der der Besetzung zugrundeliegende Text der Ausschreibung oder Bekanntmachung sowie die zur Prüfung des Vorliegens der Ernennungserfordernisse gemäß BDG 1979 erforderlichen Daten beizuschließen.